AGB Garantiewartung
Die Garantiewartung umfasst die nachfolgenden Leistungen:
Überwachung der Eichgültigkeit und der techn. Gerätesicherheit (Warmwasser- u. Wärmezähler und elektr. Kaltwasserzähler 5 Jahre, mech. Kaltwasserzähler 6 Jahre, elektr. Heizkostenverteiler und messtechn. Sammeleinrichtungen 10 Jahre) ab Erstmontage bzw. Beglaubigung.
Regelmäßiger Austausch der Geräte bei Ablauf der Eichgültigkeit bzw. nach der üblichen techn. Nutzungsdauer. Bei Vertragsablauf bezieht sich die Austauschverpflichtung nur auf Geräte, deren Eichgültigkeit zu diesem Zeitpunkt endet.
Austausch defekter Geräte während der Vertragslaufzeit (von Ihnen festgestellte Mängel sollten Sie uns sofort melden), es sei denn, der Defekt ist auf höhere Gewalt zurückzuführen oder es greift die Zusatzleistungsbeschreibung.
Alle auszutauschenden Geräte werden gegen solche ausgewechselt, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechend beglaubigt sind und in ihrer Bauart und Technologie diesen Geräten entsprechen. Das ausgetauschte Gerät wird durch System-tec ordnungsgemäß entsorgt. Sofern bestimmte Gerätetypen (Wärmemengen- u. Wasserzähler ab Qn 3,5) in Garantiewartung genommen werden, die vom Fachhandwerker auszutauschen sind, umfasst der Garantiewartungspreis nur die Gerätebereitstellung, nicht aber den Austausch.
Garantiewartungsgebühren
Die Gebühren werden jährlich im voraus erhoben. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Berechnung ist der Zeitpunkt der Montage oder der Lieferung. Ist der Leistungszeitraum kürzer oder länger als ein Jahr, erfolgt eine zeitanteilige Rechnung. Wenn Garantiewartungsintervall und Vertragslaufzeit nicht übereinstimmen, so werden auch bei verkürzter Laufzeit Garantiewartungsgebühren in voller Höhe fällig. Wird für Sie auch die Heizkostenabrechnung erstellt, werden hierbei die Garantiewartungsgebühren auf die Nutzer umgelegt. Bei jährlicher Betreuung ohne Abrechnungsdienstleistung werden der Fahrt- und Versandkostenanteil sowie Gebühren für die Stammdatenpflege und Benachrichtigungen neben der Garantiewartungsgebühr berechnet.
Hinzu kommen ggf. die Kosten der Wechselbatterie und die Gebühren für die Ermittlung geprüfter Verbrauchswerte je Gerät.
Vertragsdauer
Hinsichtlich der Festlaufzeiten gelten die in der Anlage Garantiewartungsservice individuell vereinbarten Laufzeiten. Wir weisen darauf hin,dass sich der Vertrag nicht automatisch verlängert, sondern jeweils bei Ablauf der Vertragszeit eine neue Vertragslaufzeit und Preisanpassung verhandelt wird. Eine vorzeitige Kündigung des Garantiewartungsvertrages ist für beide Vertragsparteien nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in schriftlicher Form möglich. In diesem Fall werden wir von sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen befreit. Dies gilt auch dann, wenn der vorgesehene Austauschrhythmus noch nicht erreicht ist.
Anmerkungen
Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.